Allgemeine Vertriebspartnerbedingungen
Demexx – Deutsche Edelmetallexperten GmbH
1 Gegenstand und Beginn
1.1 Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Demexx Deutsche Edelmetallexperten GmbH (nachfolgend: „Demexx“) und Personen, die als Vertriebspartner für Demexx tätig werden (nachfolgend: „Vertriebspartner“).
1.2 Das Verhältnis beginnt mit der Online-Registrierung des Vertriebspartners und der Akzeptanz dieser Bedingungen im Onlineportal von Demexx. Eine Unterzeichnung eines gesonderten Vertrages ist nicht erforderlich. Das Vertragsverhältnis beginnt erst, wenn Demexx die Registrierung des Vertriebspartners nach Prüfung freischaltet oder ausdrücklich bestätigt. Die bloße Registrierung begründet noch keinen Anspruch auf Freischaltung, Teilnahme am Vertriebssystem oder Provision. Demexx kann die Freischaltung aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei unvollständigen Angaben, Zweifeln an der Identität, Compliance-Bedenken oder Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben. Der Vertriebspartner handelt selbständig, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ein Arbeitsverhältnis, Gesellschaftsverhältnis oder Franchiseverhältnis wird nicht begründet. Der Vertriebspartner ist als Vermittler tätig und insoweit nicht befugt, Demexx rechtsgeschäftlich zu vertreten oder Erklärungen mit Wirkung für oder gegen Demexx abzugeben.
1.3 Der Vertriebspartner ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei und nicht verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Interessenten oder Kunden zu vermitteln. Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Demexx ist berechtigt, den Zugang zum Onlineportal vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße und/oder Verstöße gegen die Vertragsbedingungen bestehen.
1.4 Der Vertriebspartner wird als selbständiger Vertriebspartner tätig. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter im Sinne des § 84 HGB und erhält keine Abschluss-, Inkasso- oder Vertretungsvollmacht. Er ist für die Erfüllung aller sich aus seiner selbständigen Tätigkeit ergebenden steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, gewerberechtlichen und sonstigen rechtlichen Pflichten selbst verantwortlich. Demexx erbringt keine steuerliche, rechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung. Der Vertriebspartner ist insbesondere verpflichtet, seine Provisionseinnahmen ordnungsgemäß zu versteuern und ein Gewerbe anzumelden und/oder sonstige Erlaubnisse einzuholen.
2 Vertriebsgebiet und Kundenschutz
2.1 Das weltweite Vertriebsgebiet berechtigt den Vertriebspartner nicht zu Vertriebsmaßnahmen in Staaten, in denen die Vermittlung der Produkte rechtlichen Beschränkungen, Registrierungs-, Erlaubnis-, Prospekt-, Informations- oder sonstigen regulatorischen Anforderungen unterliegt. Der Vertriebspartner darf Interessenten außerhalb Deutschlands nur ansprechen, wenn die Ansprache und Vermittlung nach den jeweils anwendbaren rechtlichen Vorgaben zulässig ist und Demexx die Ansprache für das jeweilige Land freigegeben hat.
2.2 Ein Kunde gilt als vom Vertriebspartner vermittelt, wenn sich der Kunde über den dem Vertriebspartner zugeordneten Registrierungslink registriert oder Demexx die Zuordnung vor Vertragsschluss in Textform bestätigt. Bei Mehrfachzuordnungen entscheidet grundsätzlich die zeitlich frühere eindeutig dokumentierte Zuordnung, sofern diese innerhalb von sechs Monaten zu einem Vertragsschluss führt. Der Kundenschutz bezieht sich nur auf Kunden, die dem Vertriebspartner nach dieser Regelung zugeordnet sind, und gilt für Provisionen nach Maßgabe des jeweils wirksam einbezogenen Karriereplans. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, Kunden von Demexx abzuwerben oder Kunden dazu zu veranlassen, bestehende Verträge zu kündigen, zu reduzieren oder auf Dritte zu übertragen. Ein Gebietsschutz besteht nicht.
3 Rechte und Pflichten des Vertriebspartners
3.1 Der Vertriebspartner informiert Interessenten über die Produkte von Demexx und vermittelt Vertragsabschlüsse. Der Abschluss von Geschäften erfolgt ausschließlich online über das Onlineportal von Demexx. Mündliche oder schriftliche Zusagen außerhalb des Portals entfalten keine Bindungswirkung für Demexx. Der Vertriebspartner darf ausschließlich die von Demexx freigegebenen Produktinformationen, Preislisten, Risikohinweise, Vertragsunterlagen und Werbemittel verwenden. Eigene Präsentationen, Anzeigen, Landingpages, Social-Media-Beiträge, E-Mail-Kampagnen oder sonstige Werbemittel mit Bezug zu Demexx oder den Produkten von Demexx bedürfen vor ihrer Verwendung der vorherigen Freigabe durch Demexx in Textform. Der Vertriebspartner hat Interessenten darauf hinzuweisen, dass allein die im Onlineportal bereitgestellten Unterlagen und Vertragsinformationen maßgeblich sind.
3.2 Der Vertriebspartner erbringt keine Anlageberatung, Finanzportfolioverwaltung, Rechtsberatung oder Steuerberatung. Er darf insbesondere keine persönliche Empfehlung zur Geeignetheit eines Produkts, zu einer bestimmten Einzahlungshöhe, zu einer Haltedauer, zu einer steuerlichen Behandlung oder zur Verwendung der Produkte zur Altersvorsorge, Vermögenssicherung oder Inflationsabsicherung aussprechen. Der Vertriebspartner darf keine Kundengelder entgegennehmen, keine Zahlungen weiterleiten, keine Einzahlungen für Kunden veranlassen und keine Zugangsdaten von Kunden verwenden.
3.3 Der Vertriebspartner darf gegenüber Kunden oder Interessenten keine Garantien, Renditeversprechen oder Wertsteigerungsgarantien abgeben. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, Interessenten vollständig und zutreffend auf Kosten, Gebühren, Lagerkosten, Auslieferungskosten, Marktpreisrisiken, Verfügbarkeitsrisiken, eingeschränkte Auslieferbarkeit einzelner Rohstoffe sowie darauf hinzuweisen, dass Wertentwicklungen nicht garantiert werden. Aussagen wie „sicher“, „risikolos“, „garantierter Gewinn“, „garantierter Inflationsschutz“ oder vergleichbare Aussagen sind unzulässig. Insbesondere ist es untersagt, bestimmte Preisentwicklungen oder Gewinne zuzusichern.
3.4 Der Vertriebspartner nimmt die berechtigten Interessen von Demexx gewissenhaft wahr und informiert Demexx über Umstände, die für die konkrete Vertragsanbahnung, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder die Vermeidung von Missbrauch erforderlich und rechtlich zulässig sind. Der Vertriebspartner erhebt und übermittelt personenbezogene Daten von Interessenten nur, soweit dies für die Vertragsanbahnung erforderlich ist oder eine sonstige Rechtsgrundlage besteht. Besondere Kategorien personenbezogener Daten sowie vertrauliche persönliche Umstände dürfen nicht erhoben oder an Demexx weitergegeben werden, sofern hierfür keine ausdrückliche rechtliche Grundlage besteht.
3.5 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, über alle Geschäftsgeheimnisse von Demexx sowie über sämtliche Kundendaten, Kontaktdaten und Vertragskonditionen sowohl während seiner Tätigkeit als auch danach Stillschweigen zu bewahren. Der Vertriebspartner hat Kundendaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, darf sie nicht an Dritte weitergeben und hat sie nach Beendigung der Tätigkeit oder auf Aufforderung von Demexx zu löschen oder zurückzugeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Datenschutzvorfälle, insbesondere Verlust, unbefugte Offenlegung oder Fehlversand von Kundendaten, sind Demexx unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden, mitzuteilen.
3.6 Rechte aus diesem Verhältnis können nur mit schriftlicher Zustimmung von Demexx abgetreten werden.
3.7 Der Vertriebspartner darf den Firmennamen und die freigegebenen Kennzeichen von Demexx nur im Rahmen der zulässigen Vermittlungstätigkeit und nur unter Verwendung der von Demexx freigegebenen Materialien nutzen. Eine Nutzung in eigenen Domains, Social-Media-Profilen, Werbeanzeigen, Unternehmenskennzeichen, Drucksachen oder sonstigen Werbemitteln bedarf der vorherigen Freigabe durch Demexx in Textform. Das Logo und sonstige Kennzeichen dürfen nicht verändert, verzerrt, mit anderen Zeichen kombiniert oder in irreführender Weise verwendet werden. Gesetzlich zulässige sachliche Namensnennungen bleiben unberührt.
3.8 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, bei sämtlichen Vertriebs- und Werbemaßnahmen die geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Geldwäscherecht sowie sonstige anwendbare regulatorische Vorgaben einzuhalten. Telefonwerbung, E-Mail-Werbung, Messenger-Werbung oder sonstige Direktwerbung gegenüber Interessenten ist nur zulässig, wenn die hierfür erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Irreführende, aggressive oder belästigende Werbung ist untersagt. Der Vertriebspartner darf keine Aussagen treffen, die den Eindruck einer behördlichen Zulassung, einer garantierten Sicherheit, einer garantierten Rendite oder einer besonderen staatlichen Absicherung der Produkte erwecken.
3.9 Verstößt der Vertriebspartner schuldhaft gegen diese Bedingungen, gesetzliche Vorgaben oder freigegebene Vertriebsrichtlinien und werden hierdurch Ansprüche Dritter gegen Demexx geltend gemacht, stellt der Vertriebspartner Demexx von hieraus entstehenden berechtigten Ansprüchen, Kosten und Schäden frei. Dies gilt insbesondere bei unzulässiger Werbung, falschen Produktangaben, Renditeversprechen, Datenschutzverstößen, unbefugter Nutzung von Kennzeichen oder der Annahme von Kundengeldern. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
4 Rechte und Pflichten von Demexx
4.1 Demexx stellt dem Vertriebspartner die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen bereit, insbesondere Zugang zum Back-Office-System, aktuelle Preislisten und Produktbeschreibungen. Die Zugangsdaten sind personenbezogen, nicht übertragbar und vertraulich zu behandeln. Der Vertriebspartner darf Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben und Dritten keinen Zugang zum Back-Office-System ermöglichen. Demexx kann Zugangsdaten aus sachlichem Grund ändern, deaktivieren oder sperren, insbesondere bei Sicherheitsrisiken oder Vertragsverstößen.
4.2 Demexx informiert den Vertriebspartner über wesentliche Preis- oder Produktänderungen.
4.3 Demexx entscheidet nach sachgerechter Prüfung über die Annahme oder Ablehnung vermittelter Geschäfte. Eine Ablehnung kommt insbesondere bei unvollständigen Angaben, fehlgeschlagener Identitäts- oder Geldwäscheprüfung, Compliance-Bedenken, fehlender Produktverfügbarkeit, technischen Gründen, Zweifeln an der Wirksamkeit des Vertragsschlusses oder sonstigen sachlichen Gründen in Betracht. Demexx informiert den Vertriebspartner über die Annahme oder Ablehnung.
5 Provisionen
5.1 Für nachweislich vom Vertriebspartner vermittelte und von Demexx angenommene Verträge erhält der Vertriebspartner eine Provision nach Maßgabe des bei Vermittlung gültigen und dem Vertriebspartner im Back-Office dauerhaft abrufbaren Karriere- und Provisionsplans. Der jeweils gültige Karriere- und Provisionsplan ist Bestandteil dieser Bedingungen. Maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt der eindeutigen Zuordnung des Kunden bzw. des vermittelten Geschäfts gilt, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
5.2 Demexx kann den Karriere- und Provisionsplan mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Vertriebspartner mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder über das Back-Office-System mitgeteilt. Änderungen gelten nur für Vermittlungen, die nach dem Änderungsdatum erfolgen. Bereits entstandene Provisionsansprüche sowie bereits eindeutig zugeordnete und vor dem Änderungsdatum vermittelte Geschäfte bleiben von Änderungen unberührt. Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen ist der Vertriebspartner berechtigt, das Vertragsverhältnis bis zum Inkrafttreten der Änderung außerordentlich zu kündigen.
5.3 Der Provisionsanspruch entsteht, wenn der vom Vertriebspartner nachweislich vermittelte Kunde mit Demexx einen Vertrag abschließt, Demexx das Geschäft annimmt, der Kunde die hierfür geschuldete Zahlung leistet und das Geschäft nicht innerhalb einer gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen wird.
5.4 Leistet der vermittelte Kunde die geschuldete Zahlung nicht, wird die Zahlung zurückbelastet oder kommt das vermittelte Geschäft aus Gründen, die nicht von Demexx zu vertreten sind, endgültig nicht zur Ausführung, entfällt der Provisionsanspruch für dieses Geschäft. Bereits gezahlte Provisionen können in diesem Umfang zurückgefordert oder mit künftigen Provisionsansprüchen verrechnet werden.
5.5 Wird ein vermitteltes Geschäft infolge wirksamen Widerrufs, Rücktritts, Anfechtung, Zahlungsausfalls, Rückbelastung, Stornierung durch den Kunden oder aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Vertriebspartners rückabgewickelt, entfällt der entsprechende Provisionsanspruch. Bereits ausgezahlte Provisionen sind in diesem Umfang zurückzuzahlen oder können mit künftigen Provisionsansprüchen verrechnet werden.
5.6 Demexx rechnet monatlich über die entstandenen Provisionen ab. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung fällig.
5.7 Der Vertriebspartner trägt seine eigenen Kosten grundsätzlich selbst. Aufwendungen werden nur erstattet, wenn Demexx sie vor ihrer Entstehung in Textform freigegeben hat. Ohne vorherige Freigabe besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise-, Werbe-, Schulungs-, Telefon-, Internet-, Veranstaltungs- oder sonstigen Kosten.
5.8 Demexx führt für den Vertriebspartner treuhänderisch einen Kundenvertrag mit dem Tarif „Noble“, in den automatisch ein im Karriereplan festgelegter Anteil der verdienten Provisionen übertragen wird. Nach fünf Jahren erwirbt der Vertriebspartner das Verfügungsrecht über diesen Vertrag.
6 Schlussbestimmungen
6.1 Ansprüche des Vertriebspartners gegen Demexx dürfen nur mit Zustimmung von Demexx abgetreten werden.
6.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
6.3 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Vertriebspartner mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform oder über das Back-Office-System mitgeteilt. Wesentliche Änderungen, insbesondere zu Hauptleistungspflichten, Provisionsgrundlagen, Haftung, Laufzeit, Kündigung oder nachteiligen wirtschaftlichen Regelungen, werden wirksam, wenn sie aus sachlichen Gründen erforderlich sind, den Vertriebspartner nicht unangemessen benachteiligen und der Vertriebspartner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Demexx wird den Vertriebspartner in der Änderungsmitteilung besonders auf die Änderungen, das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs ist Demexx berechtigt, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen.
6.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts. Ist der Vertriebspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen der Sitz von Demexx. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
