AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

DEMEXX – Deutsche Edelmetallexperten GmbH

1  Anbieter und Geltungsbereich

1.1  Anbieter und Vertragspartner ist die Demexx Deutsche Edelmetallexperten GmbH, Prager Ring 4–12, 66482 Zweibrücken (nachfolgend: „Demexx“). Handelsregister, Geschäftsführer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und E-Mail-Adresse sind im Impressum unter www.demexx.eu ausgewiesen.

1.2  Für alle Verträge zwischen dem Kunden und Demexx gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Demexx ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Die bloße vorbehaltlose Leistungserbringung oder Annahme von Zahlungen stellt keine Zustimmung zu abweichenden Bedingungen dar. Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt.

1.3  Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kann jederzeit über www.demexx.eu sowie im persönlichen Kundenaccount eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

1.4   Demexx ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung, aufsichtsrechtlichen Anforderungen, technischen Abläufe im Kundenaccount oder redaktionelle Klarstellungen. Änderungen von Hauptleistungspflichten, Eigentumsrechten, Kündigungsrechten, Widerrufsrechten, Haftungsregelungen oder sonstigen wesentlichen Vertragsinhalten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam. Demexx informiert den Kunden über Änderungen mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform. Soweit eine Änderung ausnahmsweise im Wege einer Zustimmungsfiktion erfolgen soll, wird Demexx den Kunden besonders auf die Änderung, sein Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen; ein etwaiges Kündigungsrecht von Demexx aus sachlichem Grund bleibt unberührt.

2  Leistungsgegenstand und Produkte

2.1  Demexx erwirbt für den Kunden physische Edelmetalle, Technologiemetalle und Seltene Erden (nachfolgend: „Rohstoffe“). Edelmetalle werden in Gramm-Barren erworben. Technologiemetalle und Seltene Erden werden in ihrer handelsüblichen Lieferform erworben und im Zollfreilager eingelagert. Der Kunde erwirbt echtes Eigentum an physisch vorhandenen Rohstoffen. Der Kunde erwirbt Eigentum bzw. bei Sammelverwahrung Miteigentum nach Bruchteilen erst mit vollständiger Bezahlung und Zuordnung der Rohstoffe zum Kundenbestand in der Depotbuchhaltung. Die Zuordnung wird im Kundenaccount dokumentiert.

2.2  Demexx bietet mehrere Vertragsarten an, die sich in der Produktauswahl unterscheiden. Details sind den jeweiligen Produktbeschreibungen im Kundenaccount zu entnehmen.

2.3  Die Leistungen von Demexx richten sich ausschließlich an volljährige Personen. Physische Auslieferungen erfolgen ausschließlich nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz. Demexx behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4  Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Rohstoffe sind den jeweiligen Produktbeschreibungen im Onlineportal zu entnehmen.

2.5   Der Kaufpreis setzt sich aus dem zum Ausführungszeitpunkt maßgeblichen Markt- bzw. Beschaffungspreis des jeweiligen Rohstoffs zuzüglich der im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Aufgelder, Gebühren und Kosten zusammen. Das jeweils bei Vertragsschluss gültige Preis- und Leistungsverzeichnis wird dem Kunden vor Vertragsschluss in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt. Änderungen laufender Gebühren oder Aufgelder gelten für Bestandskunden nur nach Maßgabe der hierfür vorgesehenen Änderungsklausel.

2.6  Demexx erbringt keine steuerliche Beratung. Der Kunde sollte steuerliche Fragen, insbesondere zur Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Abgeltungsteuer, Dokumentationspflichten und etwaigen grenzüberschreitenden Sachverhalten, eigenverantwortlich mit seinem steuerlichen Berater klären.

2.7  Für den Fall, dass ein bestimmter Rohstoff nicht verfügbar ist, greift die vom Kunden im Kundenaccount hinterlegte Fallback-Liste, die festlegt, welche Rohstoffe als Ersatz erworben werden. Der Kunde kann die Fallback-Liste jederzeit selbständig im Kundenaccount anpassen. Ist keine Fallback-Liste hinterlegt oder ist auch der Ersatzrohstoff nicht verfügbar, verbleibt der Betrag als Guthaben.

3  Depoteröffnung und Verwahrung

3.1  Mit Abschluss des Vertrages erfolgt die Depoteröffnung für den Kunden.

3.2  Demexx arbeitet mit internationalen Edelmetallhändlern und Lagerhaltern zusammen. Die Lagerung der Rohstoffe erfolgt in einem Hochsicherheitslager und/oder einem Zollfreilager in Form einer Sammelverwahrung. Die Lagerung ist versichert. Details zur Lagerstätte sind im Kundenaccount einsehbar.

3.3  Demexx erwirbt für den Kunden Rohstoffe gemäß der im Kundenaccount veröffentlichten Preisliste. Der Kunde erteilt Demexx die erforderliche Vollmacht zum Abschluss der Kaufverträge. Ein Kauf wird nur durchgeführt, sofern ausreichend Guthaben im Depot des Kunden vorhanden ist.

3.4   Die für Kunden erworbenen Rohstoffe werden buchhalterisch und tatsächlich getrennt von Eigenbeständen von Demexx erfasst. Bei Sammelverwahrung erwirbt der Kunde Miteigentum nach Bruchteilen entsprechend seinem wert- oder mengenmäßigen Anteil am jeweiligen Sammelbestand. Die Zuordnung ergibt sich aus der Depotbuchhaltung und den Bestandsnachweisen. Demexx wird die Verwahrstruktur so organisieren, dass Kunden im Insolvenzfall nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Aussonderungsrechte geltend machen können. Eine Garantie für die insolvenzrechtliche Behandlung durch Dritte oder ausländische Gerichte wird hierdurch nicht übernommen, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

3.5  Eingezahlte Gelder erscheinen im Kundenaccount zunächst als „eingezahlt“. Nach erfolgtem Kauf der Rohstoffe werden sie als „verwendet“ ausgewiesen.

3.6  Demexx führt monatlich zwei Buchungsläufe durch. Erster Lauf: Geldeingänge zum 1. des Monats werden spätestens am 6. des Monats gebucht. Fällt der 6. auf einen Freitag, erfolgt die Buchung am 7.; fällt er auf ein Wochenende, am darauffolgenden Montag. Zweiter Lauf: Geldeingänge zum 15. des Monats werden spätestens am 20. des Monats gebucht. Fällt der 20. auf einen Freitag, erfolgt die Buchung am 21.; fällt er auf ein Wochenende, am darauffolgenden Montag. Der Kauf der Rohstoffe findet einmal monatlich im Rahmen des zweiten Buchungslaufs statt. Demexx behält sich vor, den Kaufrhythmus anzupassen; der Kunde wird hierüber im Kundenaccount informiert.

4  Registrierung und Kundenaccount

4.1  Zur Depoteröffnung erhält der Kunde einen zugesandten Registrierungslink oder beauftragt Demexx bzw. den Berater mit der Einrichtung seines Accounts. Der Kunde lädt die für die Identitätsprüfung erforderlichen Dokumente hoch. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, Demexx unverzüglich zu informieren, wenn er eine missbräuchliche Nutzung seiner Zugangsdaten vermutet. Demexx wird den Zugang in diesem Fall unverzüglich sperren und dem Kunden eine Wiederherstellung ermöglichen.

4.2  Im persönlichen Kundenaccount kann der Kunde jederzeit seinen Depotstand, Kontoauszüge und alle Vertragsinformationen einsehen und herunterladen. AGB-Änderungen werden dem Kunden per Hinweis-E-Mail und über den Kundenaccount mitgeteilt. Alle weiteren laufenden Informationen sind ausschließlich im Kundenaccount verfügbar.

4.3  Der Vertriebspartner kann mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden – die sowohl schriftlich als auch mündlich erteilt werden kann – den Demexx-Account des Kunden anlegen.

5  Vertragsschluss

5.1  Die Vertragssprache ist Deutsch.

5.2  Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich online – entweder über einen zugesandten Link oder direkt im Kundenaccount. Vertriebspartner gelten als Empfangsvertreter und können Erklärungen für Demexx abgeben, soweit sie von Demexx hierzu authorisiert wurden; Darüber hinausgehende mündliche oder schriftliche Zusagen von Vertriebspartnern außerhalb des Portals entfalten keine Bindungswirkung für Demexx.

5.3   Der Depotvertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Onlineportal den Vertrag unter ausdrücklicher Bestätigung der Zahlungspflicht abschließt und Demexx den Vertragsschluss elektronisch bestätigt. Einzelne Rohstoffkäufe kommen erst zustande, wenn ausreichendes Guthaben vorhanden ist und Demexx den Kaufauftrag im Rahmen des jeweils geltenden Buchungslaufs ausführt. Die bloße Einzahlung begründet noch keinen Anspruch auf Erwerb eines bestimmten Rohstoffs zu einem bestimmten Preis.

5.4  Der Kunde schließt den Vertrag online ab und richtet anschließend einen Dauerauftrag oder eine andere verfügbare Zahlungsart ein. Ein Kauf findet ausschließlich statt, wenn Guthaben im Depot des Kunden vorhanden ist. Vor dem Vertragsschluss hat der Kunde die AGB und die Datenschutzbestimmungen durch aktive Zustimmung zu bestätigen.

5.5  Nach Vertragsschluss sind alle Vertragsinformationen jederzeit live im persönlichen Kundenaccount einsehbar. Ein jährlicher Kontoauszug kann heruntergeladen werden. Ein gesonderter PDF-Download der Vertragsunterlagen ist nicht vorgesehen. Demexx behält sich vor, nach eigenem Ermessen vom Vertragsschluss mit bestimmten Kunden abzusehen.

5.6   Demexx ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

6  Widerrufsrecht

6.1  Der Kunde hat, soweit er als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt, das Recht, den Depotvertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.

6.2  Für die einzelnen Rohstoffkäufe, die Demexx im Auftrag des Kunden tätigt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um Waren handelt, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die Demexx keinen Einfluss hat.

6.3  Für Technologiemetalle und Seltene Erden besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Da diese Rohstoffe im Zollfreilager gelagert und nicht physisch ausgeliefert werden, erfolgt eine Rückabwicklung durch Rückkauf zum dann gültigen Ankaufspreis.

6.4  Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Demexx mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail an [E-Mail einsetzen] oder per Brief informieren. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

Widerrufsbelehrung (Depotvertrag)

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Depotvertrag zu widerrufen. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder Brief an: Demexx Deutsche Edelmetallexperten GmbH, Prager Ring 4–12, 66482 Zweibrücken, E-Mail: [E-Mail einsetzen].

Folgen des Widerrufs: Bei wirksamem Widerruf des Depotvertrages erstattet Demexx alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen. Bereits getätigte Rohstoffkäufe werden zum dann gültigen Ankaufspreis abgerechnet.

Muster-Widerrufsformular

An: Demexx Deutsche Edelmetallexperten GmbH, Prager Ring 4–12, 66482 Zweibrücken, E-Mail: [E-Mail einsetzen]. Hiermit widerrufe(n) ich/wir den am ___ abgeschlossenen Depotvertrag. Name: ___ | Adresse: ___ | Datum: ___ | Unterschrift (bei Papier): ___

7  Lagerung, Abruf und Auslieferung

7.1  Die Lagerung der Rohstoffe erfolgt in einem Hochsicherheitslager und/oder einem Zollfreilager in Form einer Sammelverwahrung. Die Lagerung ist versichert.

7.2  Für die Lagerung fällt eine monatliche Lagergebühr gemäß der aktuellen Preisliste im Kundenaccount an.

7.3  Der Kunde kann jederzeit die physische Auslieferung seiner eingelagerten Edelmetall-Barren beantragen. Die Auslieferung erfolgt gegen Berechnung der anfallenden Kosten gemäß der aktuellen Preisliste im Kundenaccount. Technologiemetalle und Seltene Erden sind nicht zur physischen Auslieferung vorgesehen.

7.4   Die Lieferzeit beträgt, vorbehaltlich Liefer- und Sicherheitsprüfungen, in der Regel bis zu 20 Werktage ab Bestätigung der Auslieferung. Verzögerungen aus geldwäscherechtlichen, sicherheitstechnischen oder logistischen Gründen teilt Demexx dem Kunden unverzüglich mit.

7.5   Schäden durch eine vom Kunden schuldhaft falsch angegebene Lieferadresse trägt der Kunde, soweit Demexx die falsche Adresse nicht kannte oder infolge eigener Pflichtverletzung hätte erkennen müssen und soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.

7.6  Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs erst mit persönlicher Übergabe an den Kunden über (§ 475 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über.

7.7  Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

8  Gebühren und Einzahlungen

8.1   Mit Abschluss des Depotvertrages fällt eine Depotöffnungsgebühr gemäß der vor Vertragsschluss angezeigten Kostenübersicht an. Die Depotöffnungsgebühr vergütet die Einrichtung des Depots, die Vertragsadministration und die erstmalige Kundenanlage. Bei ratenweiser Zahlung werden bis zur vollständigen Begleichung der Depotöffnungsgebühr 80 % jeder Einzahlung auf die Depotöffnungsgebühr und 20 % zum Erwerb von Rohstoffen verwendet. Diese Verrechnung wird dem Kunden vor Vertragsschluss anhand eines Kostenbeispiels deutlich hervorgehoben.

8.2  Nach Depotöffnung ist der Kunde vollständig frei in Höhe, Häufigkeit und Zeitpunkt seiner Einzahlungen. Eine Mindesteinzahlung von 25,00 € gilt pro Transaktion.

8.3  Der Kunde kann seine Einzahlungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen pausieren.

8.4  Für die Lagerung der Rohstoffe fällt eine monatliche Lagergebühr gemäß der aktuellen Preisliste an. Die Lagergebühr wird mit den Einzahlungen des Kunden verrechnet. Gehen keine Einzahlungen mehr ein und entsteht ein Negativsaldo, verkauft Demexx beim nächsten Buchungslauf Rohstoffe aus dem Bestand des Kunden im erforderlichen Umfang, um den Negativsaldo auszugleichen. Demexx wird den Verkauf marktgerecht durchführen und dem Kunden eine Abrechnung zur Verfügung stellen.

8.5  Der Kunde kann seinen Depotstand, Kontoauszüge und alle Vertragsinformationen jederzeit kostenfrei im persönlichen Kundenaccount einsehen und herunterladen.

9  Verkauf und Auszahlung

9.1  Der Kunde kann jederzeit im Kundenaccount den Verkauf seiner eingelagerten Rohstoffe beauftragen. Der Kunde erteilt Demexx hierzu die erforderliche Vollmacht.

9.2  Der Kunde stellt im Kundenaccount einen Verkaufsauftrag. Nach Eingang des Auftrags wird der aktuelle Ankaufspreis sofort im Dashboard des Kunden angezeigt. Demexx führt den Verkauf innerhalb von fünf Werktagen durch.

9.3   Der Verkaufserlös wird spätestens innerhalb von 14 Werktagen nach Ausführung des Verkaufs auf das im Kundenaccount hinterlegte Bankkonto überwiesen. Eine längere Frist ist nur zulässig, soweit dies aufgrund gesetzlicher Prüfpflichten, insbesondere geldwäscherechtlicher Prüfungen, technischer Störungen, Banklaufzeiten oder außergewöhnlicher Markt- oder Abwicklungsstörungen erforderlich ist. Demexx informiert den Kunden unverzüglich über Grund und voraussichtliche Dauer der Verzögerung.

10  Laufzeit und Kündigung

10.1  Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt per E-Mail an Demexx oder über eine Kündigungsfunktion im Kundenaccount, sofern verfügbar.

10.2  Im Falle der Kündigung werden die im Depot befindlichen Rohstoffe beim nächsten regulären Buchungslauf zum dann gültigen Ankaufspreis verkauft. Der Erlös wird dem Kunden in der Regel innerhalb von 14 Werktagen auf das hinterlegte Bankkonto ausgezahlt. Bei größeren Beträgen kann die Auszahlungsfrist im Einzelfall abweichen, vgl. § 9.3. Etwaige offene Gebühren werden mit dem Auszahlungsbetrag verrechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10.3  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11  Haftung

11.1   Demexx haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Demexx nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

11.2   Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Demexx.

11.3   Demexx erbringt keine Anlageberatung und gibt keine Empfehlung zum Erwerb, Halten oder Verkauf bestimmter Rohstoffe ab, soweit nicht ausdrücklich gesondert vereinbart. Rohstoffe unterliegen Marktpreis-, Liquiditäts-, Wechselkurs-, Lager-, Steuer- und Kostenrisiken. Wertsteigerungen sind nicht garantiert; auch Wertverluste bis hin zu erheblichen Verlusten sind möglich. Zwischen Kaufpreis und Ankaufspreis kann eine Differenz bestehen. Technologiemetalle und Seltene Erden sind regelmäßig nicht zur physischen Auslieferung vorgesehen und können besonderen Verwertungs- und Liquiditätsrisiken unterliegen. Der Kunde sollte vor Vertragsschluss prüfen, ob das Produkt seiner finanziellen Situation, Risikobereitschaft und Anlagezielsetzung entspricht.

12  Marke und Logo

12.1   Die Nutzung des Logos oder sonstiger Kennzeichen von Demexx zu werblichen oder geschäftlichen Zwecken ist nur mit vorheriger Zustimmung von Demexx zulässig. Gesetzlich zulässige Namensnennungen, insbesondere im Rahmen sachlicher Berichterstattung, Kundenbewertungen, Rechtsverfolgung oder Kommunikation mit Demexx, bleiben unberührt.

13  Datenschutz

13.1  Demexx verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Die Datenschutzerklärung ist im Kundenaccount jederzeit abrufbar.

13.2  Demexx kommt seinen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) nach. Demexx kann verpflichtet sein, Identifizierungsdaten zu erheben, zu prüfen, aufzubewahren und gegebenenfalls Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz abzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, zutreffende und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Demexx kann die Durchführung von Transaktionen verweigern oder verzögern, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

14  Schlussbestimmungen

14.1  Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat bleiben die zwingenden Schutzvorschriften ihres Aufenthaltslandes unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).

14.2  Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Demexx. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.